Sie benötigen ein Rezept von Ihrem Hausarzt, Facharzt oder Kinderarzt. Das Rezept darf zum Zeitpunkt der ersten Behandlung maximal 14 Tage alt sein. Ihre Krankenkasse übernimmt dann die Kosten für die Behandlungen. Bei volljährigen Patienten besteht eine Zuzahlungspflicht von 10 Euro pro Verordnung und 10 % (max. 10 Euro) pro Behandlung.
Auch als privat Versicherter benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Hausarzt oder Kinderarzt. Das Rezept hat, anders als bei GKV-Patienten keine Befristung. Sie bekommen von uns zu Beginn der Behandlung eine Honorarvereinbarung und können diese bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die Erstattung der Behandlungskosten richtet sich nach dem von Ihnen mit der Krankenkasse abgeschlossenen Vertrag.
Sie benötigen ein Rezept von Ihrem Hausarzt oder Kinderarzt. Der Behandlungsablauf ist bei uns immer gleich, unabhängig von der Art der Bezahlung. Zu Beginn Ihrer Behandlung bekommen Sie von uns eine Honorarvereinbarung über die vorher festgelegten Behandungen. Die Höhe der Honorarvereinbarung / Rechnung richtet sich nach der Art der Behandlungen und ggf. nach der Gebührenverordnung der Therapeuten (GebüTh).